Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Huisman Translations

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Huisman Translations

Begriffsbestimmungen

Auftraggeber
1) die natürliche oder juristische Person, die den (Auftrags-)Vertrag mit dem Übersetzer geschlossen hat;
2) die natürliche oder juristische Person, die durch eine Vollmacht/Befugnis einem Dritten die Erlaubnis erteilt hat, den (Auftrags-)Vertrag mit dem Übersetzer abzuschließen.

(Auftrags-)Vertrag
der zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber abzuschließende Vertrag über Übersetzungsleistungen.

Übersetzer
die natürliche oder juristische Person, die die Übersetzung für den Auftraggeber anfertigt.

Übersetzung
die endgültige Datei/das endgültige Dokument nach Ausführung der Übersetzungsarbeiten.

Artikel 1 – Anwendbarkeit der Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Huisman Translations und jeden Vertrag zwischen Huisman Translations (im Folgenden „der Übersetzer“ genannt) und einem Auftraggeber.
1.2 Der Übersetzer erklärt die vorliegenden Bedingungen für jedes Angebot und/oder jeden Vertrag, den er mit einem Auftraggeber abschließt, für anwendbar.
1.3 Der Übersetzer kann bei der Ausführung des Auftrags eigene Mitarbeiter oder Dritte hinzuziehen, wobei der Übersetzer die erforderliche Sorgfalt walten lässt.
1.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen gültig. Der Übersetzer und der Auftraggeber werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die unwirksamen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.5 Bestehen Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat die Auslegung im Sinne dieser Bestimmungen zu erfolgen.
1.6 Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
1.7 Wenn der Übersetzer nicht stets die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, führt dies nicht dazu, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Übersetzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

Artikel 2 – Angebote, Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Annahme des vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch den Übersetzer zustande. Der Übersetzer sorgt für eine klare Beschreibung der Lieferbedingungen und der Frist(en), innerhalb derer das vom Auftraggeber zu liefernde Material im Besitz des Übersetzers sein muss.
2.3 Hat der Übersetzer im Rahmen eines Angebots den vollständigen Text des Auftrags nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Angebotsdatum einsehen können, kann der Übersetzer nach der Annahme des Auftrags/Angebots den abgegebenen Kostenvoranschlag und/oder die angegebenen Fristen nachträglich widerrufen. Das Vorstehende gilt auch, wenn die vom Auftraggeber gelieferten Dateien/Dokumente nicht den in Artikel 2.1 genannten Lieferbedingungen entsprechen.
2.4 Nimmt der Auftraggeber das unterbreitete Angebot unter Berücksichtigung einer oder mehrerer Änderungen an, ist ein neues Angebot zu unterbreiten. Wird in einer solchen Situation kein neues Angebot unterbreitet, ist kein Vertrag zustande gekommen.
2.5 Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet den Übersetzer nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Zuvor unterbreitete Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
2.6 Der Übersetzer kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält.

Artikel 3 – Änderung, Rücknahme von Aufträgen
3.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen am Auftrag vor, ist der Übersetzer berechtigt, die Frist und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag nachträglich abzulehnen.
3.2 Wird ein Auftrag vom Auftraggeber widerrufen, ist die Zahlung für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags fällig sowie eine Vergütung auf Basis eines Stundensatzes für bereits durchgeführte Recherchearbeiten für den übrigen Teil.
3.3 Hat der Übersetzer für die Ausführung des Auftrags Zeit reserviert und kann diese nicht mehr anderweitig genutzt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, 50 % des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags zu erstatten.

Artikel 4 – Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung
4.1 Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt für den vom Auftraggeber angegebenen Zweck auszuführen.
4.2 Der Übersetzer behandelt alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich. Der Übersetzer verpflichtet seine Mitarbeiter und/oder hinzugezogene Dritte zur Geheimhaltung.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Übersetzer berechtigt, einen Auftrag (auch) durch einen Dritten ausführen zu lassen, unbeschadet seiner Verantwortung für die vertrauliche Behandlung und die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags.
4.4 Der Übersetzer und der Auftraggeber können schriftlich vereinbaren, dass der Auftrag in verschiedenen Phasen ausgeführt wird und dass der bereits ausgeführte Teil (jeweils) separat in Rechnung gestellt wird.
4.5 Wird der Auftrag in Phasen ausgeführt, kann der Übersetzer die Ausführung der Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber den bereits ausgeführten Teil schriftlich genehmigt hat.
4.6 Der Übersetzer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf die Verwendung der bereitgestellten Informationen zurückzuführen sind.
4.7 Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzer nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er für alle Schäden, die dem Übersetzer dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen.
4.8 Sollte sich während der Vertragserfüllung herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags für dessen ordnungsgemäße Erfüllung erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. (Dadurch kann sich der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Der Übersetzer wird hierfür so weit wie möglich einen Kostenvoranschlag erstellen. Durch eine Änderung des Vertrags kann sich die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Vertrag geändert werden kann, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

Artikel 5 – Geistiges Eigentum
5.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält der Übersetzer das Urheberrecht an den von ihm angefertigten Übersetzungen und anderen Texten.
5.2 Erlangt der Übersetzer bei der Erfüllung eines Vertrags Kenntnisse über die Übersetzung bestimmter Wörter/Begriffe, ist es ihm gestattet, diese auch für andere Zwecke oder zur Erfüllung anderer Verträge zu verwenden. Dies gilt insoweit, als der Übersetzer damit nicht seine Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Auftraggeber verletzt.
5.3 Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags frei.

Artikel 6 – Aufhebung
6.1 Der Übersetzer kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, in Liquidation geht, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, ein Antrag auf Konkurs des Auftraggebers gestellt wurde oder wenn der Auftraggeber sein Unternehmen ganz oder teilweise einstellt oder auflöst.
6.2 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Ausführung des Auftrags vernünftigerweise nicht möglich ist und die Undurchführbarkeit auf die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen zurückzuführen ist, ist der Übersetzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder Mehrkosten für die Arbeiten in Rechnung zu stellen, die von dem Angebot abweichen. Das Vorstehende gilt auch, wenn sich bei der Erfüllung des Vertrags herausstellt, dass die vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss bereitgestellten Informationen einen wesentlich anderen Charakter haben als bei der Erfüllung des Vertrags.
6.3 Die Kündigung des Vertrags gemäß den Artikeln 6.1 und 6.2 entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung für die vom Übersetzer bereits erbrachten Leistungen.

Artikel 7 – Reklamationen und Streitigkeiten
7.1 Der Auftraggeber hat Reklamationen bezüglich der gelieferten Leistung so schnell wie möglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Lieferung, schriftlich beim Übersetzer geltend zu machen. Die Geltendmachung einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Ist die Reklamation begründet, wird der Übersetzer die gelieferte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist verbessern oder ersetzen oder, falls dies dem Übersetzer nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist, einen Preisnachlass gewähren.
7.3 Das Reklamationsrecht des Auftraggebers erlischt, sobald der Auftraggeber die gelieferte Arbeit ohne schriftliche Zustimmung des Übersetzers selbst bearbeitet oder bearbeiten lässt und diese Bearbeitung veröffentlicht oder drucken lässt.

Artikel 8 – Lieferfrist und Liefertermin
8.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Übersetzer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald ihm klar wird, dass eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
8.2 Bei einer zurechenbaren Überschreitung der vereinbarten Frist ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, sofern die Erfüllung nicht mehr zumutbar ist.
8.3 Die Lieferung gilt als erfolgt zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder des Versands per Post, Fax, Kurier oder E-Mail.
8.4 Die Übermittlung von Daten per E-Mail gilt als erfolgt, sobald der Absender den Versand bestätigt hat.

Artikel 9 – Honorar und Zahlung
9.1 Das Honorar des Übersetzers basiert grundsätzlich auf einem Wortpreis. In einigen Fällen wird ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann dem Auftraggeber neben seinem Honorar auch die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Auslagen in Rechnung stellen.
9.2 Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.3 Hat der Übersetzer mit dem Auftraggeber ein Festhonorar oder einen Festpreis vereinbart, ist der Übersetzer dennoch berechtigt, dieses Honorar oder diesen Preis zu erhöhen, wenn diese Erhöhung auf ein Ereignis im Sinne von Artikel 4.8 zurückzuführen ist, aus einer Befugnis oder Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder auf eine Erhöhung der Löhne und dergleichen oder auf andere Gründe zurückzuführen ist, die bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Parteien vereinbaren einvernehmlich ein neues festes Honorar oder einen neuen Festpreis.
9.4 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung ausgestellt wurde. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen gerät der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug; in diesem Fall schuldet der Auftraggeber auf den Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen ab dem Datum des Verzugs bis zur vollständigen Begleichung.
9.5 Befindet sich der Auftraggeber in Verzug oder ist er mit der Erfüllung in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Forderung zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Sätze berechnet. Auf die geschuldeten Inkassokosten sind ebenfalls (gesetzliche) Zinsen zu zahlen.
9.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm gegenüber dem Übersetzer geschuldeten Beträge aufzurechnen. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Artikel 10 – Haftung: Freistellung
10.1 Der Übersetzer haftet ausschließlich für Schäden, die die unmittelbare und nachweisbare Folge eines dem Übersetzer zurechenbaren Mangels sind. Der Übersetzer haftet in keinem Fall für andere Arten von Schäden, darunter Betriebsausfälle, Verzögerungsschäden und entgangener Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall auf einen Betrag begrenzt, der dem Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer des betreffenden Auftrags entspricht.
10.2 Sollte der Übersetzer für einen Schaden haftbar sein, so ist seine Haftung auf einen Betrag in Höhe des Rechnungswerts ohne Mehrwertsteuer des betreffenden Auftrags beschränkt.
10.3 Die Haftung des Übersetzers ist in allen Fällen auf den Betrag der von seinem Versicherer im jeweiligen Fall geleisteten Zahlung beschränkt.
10.4 Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags einen Schaden erleiden und bei denen der Schaden einer anderen Person als dem Übersetzer zuzurechnen ist. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber den Übersetzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Gelieferten ergeben, es sei denn, es besteht eine Haftung des Übersetzers gemäß diesem Artikel.

Artikel 11 – Höhere Gewalt
11.1 Unter höherer Gewalt sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen zu verstehen, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die der Übersetzer keinen Einfluss ausüben kann, die den Übersetzer jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, behördliche Maßnahmen, längere Stromausfälle, Transportbehinderungen und Terrorismusgefahr.
11.2 Während des Zeitraums der höheren Gewalt ruhen die Verpflichtungen des Übersetzers. Ist die Erfüllung der Verpflichtung aufgrund der höheren Gewalt nicht mehr möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Für bereits erbrachte Leistungen bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers jedoch bestehen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, gilt das Recht auf Aussetzung nur insoweit, als ihm dieses Recht gesetzlich zusteht.
11.3 Hat der Übersetzer bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er diese nur teilweise erfüllen, ist der Übersetzer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 12 – Anwendbares Recht, Streitigkeiten und zuständiges Gericht
12.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Alle Streitigkeiten über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Entscheidung des zuständigen niederländischen Gerichts.
12.3 Die Parteien werden erst dann den Rechtsweg beschreiten, nachdem sie sich nach Kräften bemüht haben, die entstandene Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.